Großes Kult-Jubiläum in Willmenrod:
Willmenrod. Die Heimatgemeinde Willmenrod feiert in diesem Jahr den 120. Geburtstag ihres wohl bekanntesten Sohnes und unvergessenen Pioniers der deutschen Genusskultur: Clemens Wilmenrod. Der legendäre Fernsehkoch, der in den 1950er-Jahren Millionen Zuschauer vor den Bildschirmen begeisterte und Kult-Kreationen wie den
„Toast Hawaii“, die „Gefüllte Erdbeere“ oder das „Herrenbecherli“ erfand, wird mit einem besonderen Festabend gewürdigt.
Unter dem Motto „Wir lassen die Pfannen glühen!“ lädt die Gemeinde am Freitag, den 24. Juli 2026, zu einer charmanten Zeitreise voller Nostalgie, Humor und gutem Geschmack in die Mehrzweckhalle Willmenrod ein.
Kulinarik auf höchstem Niveau Für das leibliche Wohl sorgt an diesem Abend ein ganz besonderer Gast am Herd: Niemand Geringeres als der renommierte Küchenmeister und Toques d'Or-Preisträger Uwe Steiniger wird die Veranstaltung exklusiv bekochen. Er wird nostalgische Klassiker im echten Geiste des Meisters raffiniert und modern interpretieren.
Der Eintrittspreis beträgt 29,00 Euro pro Person als All-Inclusive-Festpreis. Darin ist das komplette, von Uwe Steiniger zubereitete Abendessen bereits vollumfänglich enthalten. Ebenso inklusive sind ein spritziges Begrüßungsgetränk zum Anstoßen sowie erfrischendes Tafelwasser während des gesamten Abends. Der Einlass beginnt ab 18:30 Uhr, offizieller Festbeginn ist um 19:00 Uhr.
Ausklang mit Retro-Party: Nach dem kulinarischen Hauptteil wird das Studio-Licht umgeschaltet: Ab ca. 21:30 Uhr erwartet die Gäste eine ausgelassene Retro- & Kultschlager-Tanzparty. Ganz im unbeschwerten Stil der großen Wirtschaftswunder-Jahrzehnte darf bis in den Abend hinein gefeiert und getanzt werden.
Begrenztes Platzangebot – Rechtzeitige Reservierung erforderlich Da die Plätze in der Mehrzweckhalle begrenzt sind, wird eine frühzeitige Reservierung dringend empfohlen. Anmeldungen werden bis spätestens Freitag, 17. Juli 2026, entgegengenommen.
Anmeldung per E-Mail:
Persönliche Anmeldung: Direkt bei Inge Loos oder während der allgemeinen Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindehaus.
