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Schornsteinfeger sind auch in Corona-Zeiten weiter im Einsatz

Die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg informiert

Die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber von Feuerungsanlagen trotz der aktuellen Corona-Pandemie ihren aus dem Schornsteinfegerrecht erwachsenden Pflichten weiterhin nachkommen müssen. Zu den Pflichten gehört unter anderem, dass den Schornsteinfegern

entsprechend den gesetzlichen Regelungen beziehungsweise den Festsetzungen des jeweiligen Feuerstättenbescheides der Zugang zu den Feuerungsanlagen ermöglicht wird. Die Schornsteinfeger sind verpflichtet, auch in den aktuellen Corona-Zeiten die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.

Nur in begründeten Fällen wie beispielsweise einer nachweislichen Erkrankung an Covid 19 beziehungsweise einer angeordneten Quarantäne können in Abstimmung mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die erforderlichen Arbeiten für einen befristeten Zeitraum verschoben werden.