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Kinderschutz ist wichtig – Ehrenamt macht mit!

Landrat Köberle macht auf Informationsveranstaltung aufmerksam

Das Amt für Jugend, Schule und Familie und das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg informieren weiter zum Thema:  „Jugendarbeit und Kinderschutz – Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen in der Kinder- und Jugendarbeit“  Der Gesetzgeber hat mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 in Paragraf 72 a Sozialgesetzbuch VIII die Pflicht zur Vorlage von

Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erweitert.

Damit soll dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bezogen auf Sexualstraftaten, Rechnung getragen werden. Ganz konkret soll damit die Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung einschlägig vorbestrafter Personen ausgeschlossen werden, um Missbrauchsfällen vorzubeugen und sie möglichst zu minimieren! Während zuvor lediglich hauptamtlich tätige Fachkräfte sowie Tagespflege- und Vollzeitpflegepersonen ein Führungszeugnis vorlegen mussten, gilt diese Verpflichtung seit einigen Jahren auch für nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit.
Um die betroffenen Kirchengemeinden, Vereine und Verbände, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben bereits in den vergangenen Jahren mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema im Landkreis Limburg-Weilburg stattgefunden! Auch in 2021 bietet das Amt für Jugend, Schule und Familie in Kooperation mit dem Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg wieder eine Informationsveranstaltung zum erweiterten Bundeskinderschutzgesetz an. Darauf macht Landrat Michael Köberle aufmerksam.

Aufgrund der unbeständigen Entwicklung der Corona-Pandemie wird die Veranstaltung im virtuellen Rahmen stattfinden!
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren alles Wissenswerte zur Organisation und Umsetzung des Paragrafen 72 a des Bundeskinderschutzgesetzes im Landkreis Limburg-Weilburg. Darüber hinaus werden die wichtigsten Fakten zu sexualisierter Gewalt thematisiert, wie beispielsweise die Unterscheidung von Grenzverletzungen, übergriffigem Verhalten und strafrechtlich relevanten Formen von sexualisierter Gewalt.
Alle Interessierten sind am Mittwoch, 3. Februar 2021, um 19 Uhr zu einer virtuellen Infoveranstaltung via „GoTo-Meeting“ eingeladen!
Um Ihnen die Zugangsdaten für die virtuelle Infoveranstaltung zukommen zu lassen, wird um Anmeldung gebeten!
Anmeldungen bitte per Mail an das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Die Anmeldefrist endet am 29. Januar 2021.
Ansprechpartnerinnen:
Helena Schneider (Amt für Jugend, Schule und Familie), Telefon: 06431-296-804
Dorothee Valentin (Jugendbildungswerk), Telefon: 06431-296-363