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Anpassungen der aktuellen Regelungen in den Schulen des Landkreises Limburg-Weilburg

Dank gilt den danken den Schulleitungen und Lehrkräften 

Auch wenn bundesweit bis zum 14. Februar 2021 die Präsenzpflicht an den Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen seitens des Landes Hessen ausgesetzt worden ist, so ist aufgrund einer gesundheitsfachlichen Anordnung eine Präzisierung der landesweit geltenden Regelungen für die Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg erforderlich. In einem Schreiben an die Leitungen der Schulen im

Landkreis haben Landrat Michael Köberle und der Leiter des Staatlichen Schulamtes, Michael Scholz, die für den Zeitraum vom 25. Januar 2021 bis zur Wiederaufnahme der Präsenzpflicht in Ergänzung zu den landesweiten Vorgaben geltenden Regelungen aufgrund der relativ hohen Inzidenzen und der aufgetretenen Mutation im Landkreis aufgeführt:

1. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 19. Januar 2021 festgestellt, dass es ernstzunehmende Hinweise gibt, dass insbesondere die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet. Aus diesem Grund gilt in allen Schulen ab Jahrgangsstufe 1 sowohl während des Unterrichts als auch in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht eine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In weiterführenden Schulen ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen, also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese sind seitens des Schulträgers im Rahmen einer Erstausstattung bereits zur Verfügung gestellt worden. Für ausreichend Maskenpausen, in denen auch Nahrungsmittel zu sich genommen werden können, ist zu sorgen. Dabei sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
2. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die in Präsenz beschult werden, weil sie zu Hause nicht betreut werden können, gilt, dass diese in feste Lerngruppen einzuteilen sind.

3. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist seitens des Hessischen Kultusministeriums festgelegt, dass diese grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht beschult werden sollen, dieser aber phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden könne, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt werde. Seitens der Schulen ist sicherzustellen, dass für den Präsenzunterricht die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern durchgängig garantiert wird. Alternativ sind die Lerngruppen nach dem Wechselmodell zu unterrichten oder gegebenenfalls zu teilen und in benachbarten Räumen unterzubringen.

4. Die Sporthallen sind grundsätzlich geschlossen. Eine Ausnahme gilt für prüfungsrelevante Sportkurse der Jahrgangsstufen Q3/Q4, die jedoch ausschließlich kontaktarm stattfinden dürfen.

5. Sämtliche Schulveranstaltungen außerhalb der verpflichtenden Präsenzangebote sind in Präsenzform untersagt (beispielsweise Tage der offenen Tür, Schnuppertage, Elterninformationsabende, Aufnahme- und Übergangsgespräche, Basare, Zirkusprojekte).

6. Konferenzen jeglicher Art sind in digitaler Form durchzuführen.

Landrat Michael Köberle und Schulamtsleiter Michael Scholz danken den Schulleitungen und Lehrkräften ausdrücklich für ihren unermüdlichen Einsatz für die Schülerinnen und Schüler und haben den Schulen in dem Schreiben abschließend zugesagt, sie natürlich weiterhin umfänglich im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.