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Chorproben sind unter Auflagen wieder möglich

Die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg informiert

Am 2. Juni 2021 hat der Landkreis Limburg-Weilburg die Stufe 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen erreicht. Daraus ergeben sich in vielen Bereichen Lockerungen der bisherigen Regelungen, die auch die Chöre betreffen. Unter den folgenden Bedingungen dürfen Chorproben im Freien wieder durchgeführt werden:

• Teilnehmerzahl darf 200 Personen nicht übersteigen,
• Negativnachweis wird empfohlen,
• Einhaltung von Mindestabständen von 1,5 Metern,
• Kontaktdaten sind festzuhalten,
• geeignetes Hygienekonzept und
• Aushang zu Abstands- und Hygienemaßnahmen 

Chorproben in geschlossenen Räumen sind zwar in Stufe 2 nicht verboten, allerdings müssen bei Veranstaltungen und Zusammenkünften in geschlossenen Räumen medizinische Masken getragen werden. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind in Gruppen von höchstens zehn Personen gestattet. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Entsprechendes gilt auch für private Zusammenkünfte.

Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut über 100 liegen, tritt am übernächsten Tag automatisch die Bundesnotbremse wieder in Kraft und es gelten deren Regelungen. Chorproben wären dann nicht mehr möglich.
Alle Chorleiterinnen und Chorleiter wurden durch den Ersten Kreisbeigeordneten Jörg Sauer auch direkt über die neuen Regelungen informiert.