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Aktuelle Informationen zur Geflügelpest

Der Landkreis Limburg-Weilburg informiert 

Deutschland und Europa erlebten zwischen Oktober 2020 und April 2021 die bis dahin schwerste Geflügelpest-Infektion, der viele tausend Vögel zum Opfer fielen. Auch Hessen war damals von dem Seuchengeschehen betroffen, gab es doch in den großen Brut- und Rastgebieten der Wildvögel in Mittel- und Südhessen verschiedene Ausbrüche. Ein Übergreifen auf Hausgeflügelbestände konnte im vergangenen

Jahr glücklicherweise verhindert werden, nicht zuletzt auch durch das umsichtige Handeln der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Anders als bei früheren Geflügelpest-Seuchenzügen, kam die Infektion aber auch in den Sommermonaten 2021 nicht zum Stillstand, vielmehr wurde über den Sommer hinweg in den Vogelbrutgebieten der nordischen Länder weiterhin bei Tieren das Virus nachgewiesen.
Seit Mitte Oktober 2021 werden in Deutschland nun täglich neue Nachweise des hochansteckenden Vogelgrippevirus H5 (HPAIV H5) bei verendeten Wildvögeln und mittlerweile auch in Hausgeflügelbeständen festgestellt. So gibt es Nachweise in kleinen Hobbyhaltungen wie auch in großen Geflügelbeständen. In der Hälfte der bisher vorliegenden Fälle ist die Infektion sicher durch Wildvögel in die Bestände eingeschleppt worden. Auch in den angrenzenden europäischen Ländern werden täglich weitere Fälle, sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelbeständen, gemeldet. Deshalb stuft auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko einer Ausbreitung des Virus bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch ein.

Bisher ist Hessen von dem aktuellen Seuchengeschehen noch nicht unmittelbar betroffen, aber die ersten Geflügelpest-Nachweise in dieser Woche im benachbarten Westerwaldkreis nur wenige Kilometer hinter der Kreisgrenze zeigen, wie akut die Gefahr einer Virusverbreitung in der Wildvogelpopulation ist. Damit steigt auch die Gefahr für das heimische Geflügel weiter erheblich. Auch wenn derzeit noch keine Pflicht zur Aufstallung des Geflügels besteht, weist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz alle Geflügelhalter schon jetzt eindringlich darauf hin, mögliche Szenarien für eine vielleicht im Laufe des Winters noch notwendig werdende Aufstallungspflicht zu durchdenken und zu planen. „Der Schutz und der Erhalt unserer Geflügelbestände in unserem Landkreis hat eine hohe Priorität und die angebotenen Möglichkeiten und Ideen für eine Aufstallung des Geflügels lassen hier auch einen Spielraum und eine tierschutzgerechte Unterbringung der Tiere zu. Uns allen ist das Wohl der Tiere wichtig“, so Jörg Sauer, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Limburg-Weilburg.
Deswegen ist es für alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, jetzt enorm wichtig, selbst Vorbereitungen zu treffen. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen ist die beste Maßnahme, um die Geflügelpest von den eigenen Tieren fernzuhalten.

Wichtige Punkte sind hier:
• Tierhalter sollten Ställe und Ausläufe nur mit separater Schutzkleidung und sauberem Schuhwerk betreten, Desinfektionsmatten sind zu empfehlen
• Direkter oder indirekter Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden:
◦ Kein Zugang zu den Aufenthaltsflächen von Wildvögeln (offene Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln und ähnliche Bereiche)
◦ Kein Kontakt zu Kot von Wildvögeln oder verunreinigtem Wasser
◦ Futter, Einstreu, Gegenstände und Gerätschaften, die für das Hausgeflügel vorgesehen und genutzt werden, sind gegen Kontakt mit Wildvögeln zu sichern

Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter ihre Hausgeflügelbestände regelmäßig kontrollieren und Auffälligkeiten umgehend dem Fachdienst Veterinärwesen gemeldet werden.


Hinweise auf eine Infektion können sein:
• Plötzlich auftretende deutlich erhöhte Sterblichkeit bei Hühnern und Puten,
• Rückgang der Legeleistung, Rückgang der täglichen Zunahmen bei Mastgeflügel
• Teilnahmslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Atemnot, Augenausfluss, Durchfall
• Enten und Gänse erkranken weniger schwer, durch milderen Verlauf stellen diese Tiere aber bei einer zu spät erkannten Infektion ein großes Infektionsrisiko für andere Tiere dar.

Alle verdächtigen, toten oder kranken Wildvögel sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden, damit mögliche Untersuchungen eingeleitet werden können. Tot aufgefundene Singvögel müssen nicht gemeldet werden. Die zu beachtenden Vorgaben und Hinweise zur Biosicherheit und mögliche Ideen für eine tierschutzgerechte Haltung der Tiere „unter Dach“ sind in verschiedenen Merkblättern festgehalten. Das Infomaterial ist auf der Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg abrufbar. Weitere aktuelle Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Webseite des FLI (www.fli.de) und auf der Seite des Hessischen Umweltministeriums (https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest)


Hintergrund:
Die für Geflügel sehr ansteckende aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.