Frist für Betreiber von Photovoltaikanlagen läuft ab
Viele Betroffene aus dem Westerwaldkreis haben ihre Anlagen noch nicht registriert
Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert