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Neue Verfahrensweise bei Infektionsschutz-/Lebensmittelbelehrung

Gesundheitsamt stellt ab 15. April auf Online-Modus um

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen oder beruflich mit diesen in Berührung kommen, benötigen vor ihrem Tätigkeitsantritt eine Infektionsschutz-/Lebensmittelbelehrung durch das Gesundheitsamt. Erfolgte diese bislang in Präsenz beziehungsweise nach Corona in schriftlicher Form, geht das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises ab 15. April einen neuen digitalen Weg. Ab diesem

Tag ist die Unterweisung nur noch online möglich. Unter https://efa.rp.niedersachsen.de/govos/go/a/13?c=bc muss die komplette Belehrung durchlaufen und alle Fragen beantwortet werden. Im Anschluss kann der erforderliche Nachweis nach vorheriger Terminvereinbarung beim Gesundheitsamt in Montabaur oder Bad Marienberg persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden. Die Gebühr beträgt 30 Euro. Für bestimmte Personengruppen besteht eine Gebührenfreiheit.
Für Vereinsfeste und ehrenamtliche Tätigkeiten wird im Übrigen keine Belehrung gefordert. Allerdings sind auch hier die gesetzlichen und hygienischen Regeln einzuhalten. Diese wurden in einem Merkblatt zusammengestellt, das – wie die ausführlichen Informationen zur neuen Verfahrensweise der Belehrung – unter www.westerwaldkreis.de/lebensmittelbelehrung.html eingesehen werden kann.