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Muscheln, Krebstiere, Amphibien sowie deren Laich im Wiesensee stehen unter Naturschutz und/oder Artenschutz.

Aus gegebener Veranlassung! - Der Umweltbeauftrage der Verbandsgemeinde Westerburg informiertteichmuscheln

Der Wasserstand des Wiesensees muss, bedingt durch bauliche Maßnahmen abgesenkt, werden. Dadurch werden Muschel-, Schalen- und Krebstiere, Fische, Amphibien und deren Laich, Gelege und Brutstätten von Vögeln sowie Pflanzen für Gäste und Besucher sichtbar und zum Teil auch einfach erreichbar. Leider gibt es immer wieder Zeitgenossen, die meinen, ihrer Sammelleidenschaft, Neugier oder Gartengestaltung

nachkommen zu müssen und sich durch einen Eingriff in die Natur zu bereichern (§§ 324 ff StGB Umweltrechtliche Straftatbestände). Ebenso werden Fische dem Wiesensee ohne jegliche Erlaubnis der Angelfischerei entnommen (§ 293 StGB, Fischwilddieberei!).

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Dazu sei folgendes mitgeteilt:
Muscheln, Krebstiere, Amphibien sowie deren Laich im Wiesensee stehen unter Naturschutz und/oder Artenschutz.
Das gilt auch für sämtliche Brutstätten und Vögel, da das Gebiet des Wiesensees und des Naturschutzgebiet Seebachtal ein Vogelschutzgebiet ist.
Das gilt auch für Setzzeiten für Reh- und Niederwild.
Das sollte auch unter Hundeführer Beachtung finden.

Eine Entnahme oder Einbringung von Blumen-, Kräuter oder anderen Pflanzen im Naturschutzgebiet Seebachtal ist streng verboten!

Fischereischein

Die Angelfischerei ist nur in den erlaubten Zonen des Wiesensees, aber nicht im Seebachtal gestattet. Voraussetzung dabei ist ein gültiger Fischereischein und die Erlaubnis vom Tourist-Info am Wiesensee.
Geocaches ist im Naturschutzgebiet Seebachtal nicht gestattet!

Da sich die Vorfälle in letzter Zeit leider häufen, werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt. Verstöße führen unwiderruflich zur Strafanzeige, die gem. § 62 Abs. 1 Nr 1 Bundesnaturschutzgesetz, zu empfindlichen Bußgelder führen können.

Rolf Koch
Beauftragter für Umwelt- und Naturschutz im Westerwaldkreis