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Schlager, Beach und Party am Herthasee

Sängerin Claudia Lino freut sich auf ihren Auftritt bei der Schlager Beach Party 2.0

Es gibt drei Dinge, die jeder Mallorca-Urlauber kennt und schätzt: Schlager, Beach und Party. Da dieses Jahr der Urlaub auf der Lieblingsinsel der Deutschen mit größeren Hindernissen verbunden ist, verlegte Veranstalter Thomas Gerheim kurzerhand alle drei Vergnügungsfaktoren an den heimischen Herthasee bei Holzappel: Die Schlager Beach Party 2.0 findet am 14. August 2021 in der Esteraugemeinde statt. Die

Sängerin CLAUDIA LINO ist eine von denen, die sich schon auf ihren Auftritt am Herthasee freuen darf und stand für einige Fragen bereit.

„Was man am Herthasee erwarten kann, ist auf jeden Fall eine bunte Mischung. Wir haben moderne und traditionelle Schlager, einen bunten Querschnitt also. Die Ansprüche des Malle-Party-Urlaubers werden hier genauso abgedeckt, wie die des Romantikers“, so Lino. Und genau so liest es sich auch Lineup. So treten TIMO SCHULTE, JUANA PRINCESS, SUNNY D. & RAMON, ALEX ZAPAT, DOMINIC FISCHER, CONNOR MEISTER und LISA HEIDER im Warm-up-Programm ab 14:00 Uhr auf.



Im Hauptprogramm ab 18:00 finden sich dann bekannte Schlagergrößen wie JOEL GUTJE, MARIO STEFFEN, SANDRO MARIN, ANDY SCHÄFER, STEVEN ALAN, ACHIM KÖLLEN, STEFFEN JÜRGENS, DANIELA ALFINITO und sogar Fernsehstar NORMAN LANGEN, der durch seine Teilnahme an der TV-Castingshow Deutschland sucht den Superstar im Jahr 2011 deutschlandweit bekannt wurde. Und natürlich ist auch CLAUDIA LINO im Hauptprogramm mit dabei. Über ihren Auftritt sagt sie: „Musik ist alles für mich. Es ist mein kompletter Lebensinhalt. Besonders freut es mich, dass wir eine Coronatestpflicht vor Betreten des Geländes haben, so dass wir die Auftritte der Schlagerstars ohne lästigen Mund-Nasen-Schutz genießen können.“

Tickets und weitere Informationen sind erhätlich unter der offiziellen Tickethotline 01511/9336474, unter eventim.de oder bei den Shell-Stationen in Diez und Görgeshausen. Der Veranstalter empfiehlt dringlichst, eine amtliche, negative Sars-Cov-2 Testbescheinigung, die zum Beginn der Veranstaltung nicht älter als 24 Stunden sein darf, bei sich zu führen. Alle gesetzlichen Coronavirusschutzbestimmungen, sowie die des Veranstalters, sind unbedingt einzuhalten. Verstöße gegen die Coronavirusschutzbestimmungen ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich.